Solaranlage mieten & Mieterstrom – ein Überblick

In der Vergangenheit haben uns vermehrt Anfragen zur Solaranlagenmiete bzw. Pacht sowie zum Mieterstrom erreicht. Wir möchten diese Thematik aufgreifen und die Unterschiede erläutern. Während das Mieten einer Solaranlage vor allem für Gewerbetreibende interessant ist, können Mieter einer Wohnung in Deutschland jetzt direkt vom günstigen Solarstrom profitieren. Erfahren Sie hier mehr.

Solaranlage mieten – Das Pachtmodell

Solaranlagen sind ein bedeutender Bestandteil der Energiewende und liefern einen Großteil des erneuerbaren Energien Mix in Deutschland. Viele Neubauten werden heutzutage mit einer Solaranlage ausgestattet, doch was ist mit den bereits vorhandenen Dachflächen? Viele Gewerbetreibende mit großen Dächern halten die nachträgliche Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrem Gebäude für zu teuer. Verständlich, da gerade kleine mittelständische Unternehmen (KMU) Investitionen für Ihr Kerngeschäft nutzen müssen. Eine Alternative ist hier das Mieten einer Solaranlage.

Die Miete bzw. Pachtung einer Solaranlage sieht wie folgt aus: Mit einem Anlagenmietvertrag zwischen dem Eigentümer der Solaranlage und dem Gebäudenutzer wird eine flexible Laufzeit vereinbart. Der Gebäudenutzer betreibt die Anlage und nutzt den ökologisch erzeugten Strom für sich und bekommt dafür die EEG-Vergütung. Darüber hinaus spart der Pächter/Mieter der Solaranlage Abgaben und Umlagen. Für die Nutzung der Anlage wird nur die Miete fällig, welche jedoch sehr gering ausfällt. Nachdem der Vertrag ausgelaufen ist, kann dieser ggf. verlängert werden oder die Anlage wird einfach wieder deinstalliert. Sie möchten gerne mehr über das Mieten einer Solaranlage erfahren? Dann finden Sie hier alle Infos zu unserem Pachtmodell.

Mieterstrom ist jetzt Wirklichkeit

Während das Mieten einer Solaranlage für Gewerbetreibende eine lohnende Investition ist, können auch Mieter einer Mietwohnung jetzt endlich vom günstigen Solarstrom profitieren: mit dem kürzlich beschlossenen Mieterstromgesetz. Das Wirtschaftsministerium hat den sogenannten „Mieterstrom“  ins Spiel gebracht und dabei das Mieterstromgesetz vorgelegt. Dieses neue Gesetz wurde bereits von Bundestag und Bundesrat bewilligt und ist seit dem 27. Juli 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass ein Solaranlagenbetreiber seinen erzeugten Strom direkt an die Mieter des Hauses verkaufen kann. D.h. Mieter können ohne Umwege über Stromversorger o.ä. ihren Strom beziehen.

Mit dem Verkauf des Stroms an die Mieter erhält der Solardachbetreiber zwar keine Einspeisevergütung mehr, aber er soll dafür den „Mieterstromzuschlag“ bekommen, dieser soll zwischen 2,2 und 3,8 Cent liegen. Mit dem Entfallen von weiteren Zahlungen wie Konzessionsabgaben, Umlagen, Steuern und Netzentgelten wird der Stromerzeuger zusätzlich entlastet.

Wir halten dieses Gesetz für sehr positiv, denn so können wirklich viele Haushalte in Deutschland von der Energiewende profitieren. Sie haben Fragen zu diesen und anderen Themen? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihre Solarteure von der Iliotec.