Solaranlagen sind in aller Munde und aus der Öffentlichkeit nicht mehr wegzudenken. Jeder kennt die Anlagen auf Privatdächern oder Solarparks auf dem Land. Viele Betriebe oder kleine mittelständische Unternehmen scheuen jedoch die Investition in eine Solaranlage aus Kostengründen. Dabei könnte Ihnen Ihr Steuerberater einen weiteren Grund für die Investitionsentscheidung liefern.
Kleine Mittelständische Unternehmen profitieren am meisten
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach §7 EStG könnte Ihnen eine Möglichkeit eröffnet sein, Ihre Photovoltaikanlage von der Steuer abzusetzen und so die Kosten der Anschaffung abzumildern. Dies ist insbesondere für Freiberufler und Betriebe interessant, da hier unter Umständen bis zu 40% steuerlich geltend gemacht werden können und das 3 Jahre bevor die eigentliche Investition getätigt wird. Bedingung ist, dass das Unternehmen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und eine werbende Tätigkeit ausübt. Darüber hinaus können ggf. auch Personengesellschaften und Gemeinschaften § 7 EStg in Anspruch nehmen, wenn diese Mitunternehmer sind.
Auskunft über die konkreten, auf Ihren Fall zu treffenden Vorteile kann Ihnen ihr Steuerberater geben. Bitte beachten Sie, dass die oben stehenden Punkte eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung nicht ersetzen können. Seitens der ILIOTEC erfolgt keine steuerliche und rechtliche Beratung.
Sie möchten gerne mehr über die Möglichkeit einer Solaranlage erfahren? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Ihre Solarteure von der ILIOTEC GmbH!