Photovoltaik-Förderung soll zum 1.Juli sinken
In Berlin wurde seit Wochen um eine Revision der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Einspeisetarife für Solarstrom gerungen. Hintergrund für die neuerliche Diskussion um eine weitere Senkung der Solarförderung ist dabei einerseits der von Verbraucherschützern ins Feld geführte Wunsch, die Stromkunden weiter zu entlasten und andererseits die industriepolitisch notwendige Anpassung der Fördertarife an den aktuellen Entwicklungsstand der Branche. Ein Kabinettsbeschluss legt nun die Eckpunkte der neuen Förderung fest. Experten gehen davon aus, dass die am 23.02.2010 veröffentlichten Förderkürzungen - nach den Lesungen im Bundestag und der anschließenden Vorlage im Bundesrat - ohne weitere Änderungen im Gesetz verankert und zum Stichtag in Kraft treten werden.
Die Eckpunkte der neuen, angepassten Solarförderung sehen folgende Änderungen vor:
- Mit Wirkung zum 1. Juli werden die Tarife für Solarstrom aus Aufdachanlagen um weitere 16 Prozent gesenkt. Einschließlich der Kürzung von Anfang Januar wird Solarstrom aus Photovoltaik-Aufdachanlagen bis 100 kWp künftig um 23,56 Prozent weniger gefördert, Strom aus Aufdachanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp um 24,40 Prozent weniger.
- Mit Wirkung zum 1. Juli werden Tarife für Solarstrom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um weitere 11 Prozent gesenkt, andere Freiflächen müssen einen höheren Abschlag von 15 Prozent verkraften. Einschließlich der Kürzung von Anfang Januar wird der Solarstrom dieser Großanlagen künftig um bis zu 24,35 Prozent weniger gefördert.
- Großanlagen auf Äckern sollen künftig sogar keine Förderung mehr erhalten.
- Für Investoren, die bereits zum 1. Januar 2010 eine Baugenehmigung für einen Solarpark hatten, sind Übergangsfristen im Gespräch.
- Zusätzlich gilt für 2011 ein Wachstumskorridor. Sollte der jährliche Zubau 2010 über 3,5 Gigawatt (GW) liegen, wird neben der geplanten Degression um weitere 2,5 Prozent gekürzt. Liegt der Zubau über 4,5 GW wird um zusätzliche 5 Prozent gekürzt.
Derartige Einschnitte bei der Förderung sind mit den aktuellen Marktgegebenheiten und den gestiegenen Strompreisen nicht wirklich zu begründen. Die Mehrkosten für den Stromkunden entstehen an anderer Stelle, etwa bei den stetig steigenden Erzeugungskosten, dem teureren Transport und höheren Steuerbelastungen, nicht aber bei der Solarförderung. 2009 lagen diese Mehrkosten pro Kopf und Monat bei gerade einmal 24 Cent, so Markus A.W. Hoehner, Geschäftsführer des Marktforschungs- und Beratungshauses EuPD Research.
(Quelle: solarserver.de)



