Das Erneuerbare-Energien-Gesetz. 
Ein Schutzschild für Ihre Investitionen.

Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 01.04.2000 wurde ein Mindest-Strompreis für die Einspeisung von Solarstrom vorgeschrieben. Dieser gilt für die ersten 20 Jahre (+ Jahr der Inbetriebnahme).

Ziel war es, die Modulpreise durch gesteigerte Produktion zu verringern und gleichzeitig den Anteil regenerativer Energien am Strom-Mix zu erhöhen.

Ersteres sollte durch garantierte, hohe Einnahmen für Investoren erreicht werden und letzteres durch eine Abnahmepflicht der Netzbetreiber. Ein genial einfaches Konzept, das sich nur eines Gesetzes bedient und keine Staatsmittel verbraucht.

 

 


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