Inbetriebnahmezeitpunkt von PV-Anlagen beschlossen
Der Inbetriebnahmezeitpunkt wird als der Moment definiert, an dem die Solarstromanlage erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt (verbraucht) wird, wie bspw. das Leuchten einer an die Anlage angeschlossenen Glühbirne oder das Laden einer Batterie. "Nicht erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage zur fotovoltaischen Erzeugung ist der Anschluss des Wechselrichters oder die vorherige Anmeldung zum Netzanschluss bzw. die Verlegung des Netzanschlusses oder von Anschlussleitungen, der Anschluss bzw. Betrieb von Zähl- und Messeinrichtungen oder die Einspeisung des in den Modulen erzeugten Stroms in ein Stromnetz", so die Clearingstelle EEG. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.clearingstelle-eeg.de




