Voraussichtliche Vergütungssätze ab 1.Juli 2010
Wir möchten Sie daher heute über die voraussichtlichen Vergütungssätze informieren. Der endgültige Beschluss dieses Gesetzes wird am 4. Juni im Bundesrat erfolgen. Es ist jedoch keine Änderung mehr zu erwarten, da der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.Ab dem 1.7.2010 gilt voraussichtlich die folgende Vergütung für die Netzeinspeisung:
1.1.2010 | 1.7.2010 | |
Freiland | 28,43 | 24,16 |
Konversion | 28,43 | 25,30 |
Dach ≥ 1 MWp | 29,37 | 26,14 |
Dach ≥ 100 kWp | 35,23 | 29,59 |
Dach ≥ 30 kWp | 37,23 | 31,27 |
Dach < 30 kWp | 39,14 | 32,88 |
Alle Angaben in Cent/kWh
Bei der Vergütung bei Eigenverbrauch ist folgendes zu beachten:
Die Anlagengröße, bis zu der der Eigenverbraucht vergütet wird, wird auf bis einschließlich 500 kWp erhöht. Außerdem wird unterschieden, wie viel Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Werden mehr als 30 % selbst verbraucht, fällt die Vergütung höher aus als bei einem Eigenverbrauch unter 30 % des erzeugten Stroms. Konkret heißt dies:
Bis 30 kWp | |
< 30% Eigenverbrauchsanteil | 16,50 |
> 30% Eigenverbrauchsanteil | 20,88 |
Bis 100 kWp | |
< 30% Eigenverbrauchsanteil | 14,89 |
> 30% Eigenverbrauchsanteil | 19,27 |
Ab 100 kWp | |
< 30% Eigenverbrauchsanteil | 13,21 |
> 30% Eigenverbrauchsanteil | 17,59 |
Alle Angaben in Cent/kWh




